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Der Kirchenvorstand ist der Vermögensverwalter der Kirchengemeinde.
Er ist nach kirchlichem und staatlichem Recht dazu berufen und von
der Gemeinde gewählt, den Erhalt des Vermögens einschließlich der
kirchlichen Gebäude und den zweckentsprechenden Einsatz der Erträge
und der durch das Erzbistum zugewiesenen Mittel sicherzustellen. Dazu
gehört auch die Erstellung des jährlichen Haushaltes, durch
den alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Er ist außerdem verantwortlich
für alle personellen Angelegenheiten der Beschäftigten der Pfarrei.
Hierzu arbeitet er eng mit dem bischöflichen Generalvikariat
in Paderborn zusammen, dessen Zustimmung zu allen wichtigen Entscheidungen
erforderlich ist. Über wesentliche Dinge ist auch der Pfarrgemeinderat
zu informieren bzw. zu hören, aus dem ein nicht stimmberechtigtes
Mitglied im Kirchenvorstand vertreten ist. Andererseits ist ein Vertreter
des Kirchenvorstandes stimmberechtigtes Mitglied im Pfarrgemeinderat.
Da der KV nicht öffentlich tagt und sich besonders mit finanziellen
Problemen beschäftigt, hört man im normalen Gemeindealltag
wenig von ihm. Leicht ist man geneigt, die Bedeutung dieser Einrichtung
zu unterschätzen: Formal gesehen ist es das Laiengremium unserer
Gemeinde mit den weitreichendsten Rechten! Seine 8 Mitglieder haben
nämlich Entscheidungsrechte in wesentlichen Gemeinde-Angelegenheiten:
Sie verwalten das Vermögen der Gemeinde und schließen bei Bedarf
die entsprechenden Verträge. Auch an Personalentscheidungen ist
der KV beteiligt, soweit es sich nicht um seelsorgerische Fragen handelt.
Kraft seines Amtes ist der Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstandes.
Beschlussfähig ist der KV, wenn wenigstens die Hälfte der
gewählten Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden
in einem Sitzungsbuch eingetragen.
Damit dieses wichtige Gremium kontinuierlich arbeiten kann, wird alle
drei Jahre jeweils nur die Hälfte seiner Mitglieder neu gewählt.
Die Amtsperiode dauert also sechs Jahre. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied,
das am Wahltag 18 Jahre alt ist und ein Jahr in der Gemeinde wohnt,
in der die Kirchengemeinde ihren Sitz hat. Wiederwahl ist zulässig.
Wahlvorschläge kann jeder unterbreiten. Bei jeder Wahl sind zwei
Ersatzmitglieder zu wählen. Das Wahlergebnis wird verbindlich,
wenn der bisherige KV einen entsprechenden Entschluss gefällt
hat.
Die derzeitigenKirchenvorstandsmitglieder sind:
| Detlef Stock |
Vorsitzender; Pfarradministrator |
| Reinhold Glückert |
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| Christoph Hellinge |
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| Thomas Jittenmeier |
Vertreter im PGR |
| Dr. Pero Kahren |
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| Alfred Kerscher |
Stellvertretender Vorsitzender |
| Marianne Meese |
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| Dr. Elisabeth Meyer-Bonmann |
Stellvertretende Vorsitzende |
| Marek Rys |
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| Bernhard Topp |
Gast als Vertreter des PGR |
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