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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist der Vermögensverwalter der Kirchengemeinde. Er ist nach kirchlichem und staatlichem Recht dazu berufen und von der Gemeinde gewählt, den Erhalt des Vermögens einschließlich der kirchlichen Gebäude und den zweckentsprechenden Einsatz der Erträge und der durch das Erzbistum zugewiesenen Mittel sicherzustellen. Dazu gehört auch die Erstellung des jährlichen Haushaltes, durch den alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Er ist außerdem verantwortlich für alle personellen Angelegenheiten der Beschäftigten der Pfarrei. Hierzu arbeitet er eng mit dem bischöflichen Generalvikariat in Paderborn zusammen, dessen Zustimmung zu allen wichtigen Entscheidungen erforderlich ist. Über wesentliche Dinge ist auch der Pfarrgemeinderat zu informieren bzw. zu hören, aus dem ein nicht stimmberechtigtes Mitglied im Kirchenvorstand vertreten ist. Andererseits ist ein Vertreter des Kirchenvorstandes stimmberechtigtes Mitglied im Pfarrgemeinderat.

Da der KV nicht öffentlich tagt und sich besonders mit finanziellen Problemen beschäftigt, hört man im normalen Gemeindealltag wenig von ihm. Leicht ist man geneigt, die Bedeutung dieser Einrichtung zu unterschätzen: Formal gesehen ist es das Laiengremium unserer Gemeinde mit den weitreichendsten Rechten! Seine 8 Mitglieder haben nämlich Entscheidungsrechte in wesentlichen Gemeinde-Angelegenheiten: Sie verwalten das Vermögen der Gemeinde und schließen bei Bedarf die entsprechenden Verträge. Auch an Personalentscheidungen ist der KV beteiligt, soweit es sich nicht um seelsorgerische Fragen handelt. Kraft seines Amtes ist der Pfarrer Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Beschlussfähig ist der KV, wenn wenigstens die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in einem Sitzungsbuch eingetragen.

Damit dieses wichtige Gremium kontinuierlich arbeiten kann, wird alle drei Jahre jeweils nur die Hälfte seiner Mitglieder neu gewählt. Die Amtsperiode dauert also sechs Jahre. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und ein Jahr in der Gemeinde wohnt, in der die Kirchengemeinde ihren Sitz hat. Wiederwahl ist zulässig. Wahlvorschläge kann jeder unterbreiten. Bei jeder Wahl sind zwei Ersatzmitglieder zu wählen. Das Wahlergebnis wird verbindlich, wenn der bisherige KV einen entsprechenden Entschluss gefällt hat.


Die derzeitigen
Kirchenvorstandsmitglieder sind:

Detlef Stock Vorsitzender; Pfarradministrator
Reinhold Glückert  
Christoph Hellinge  
Thomas Jittenmeier Vertreter im PGR
Dr. Pero Kahren  
Alfred Kerscher Stellvertretender Vorsitzender
Marianne Meese  
Dr. Elisabeth Meyer-Bonmann Stellvertretende Vorsitzende
Marek Rys  
Bernhard Topp Gast als Vertreter des PGR